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Grunderwerbsteuer-Rechner

Wie viel Grunderwerbsteuer zahlen Sie beim Kauf einer Immobilie? Wählen Sie das Bundesland und geben Sie den Kaufpreis ein – der Rechner zeigt die Steuer und den Vergleich mit allen anderen Ländern.

Zum Beispiel Einbauküche oder Möbel, die im Kaufvertrag gesondert und angemessen bewertet sind. Sie gehören nicht zum Grundstück und werden abgezogen.

Ergebnis

Grunderwerbsteuer

26.000 €

In Nordrhein-Westfalen fallen auf 400.000,00 € bei 6,5 % Steuersatz 26.000 € Grunderwerbsteuer an.

Bemessungsgrundlage
400.000,00 €
Steuersatz
6,5 %
Kaufpreis plus Steuer
426.000,00 €

Derselbe Kauf in allen 16 Bundesländern

Derselbe Kauf in allen 16 Bundesländern
BundeslandSteuersatzGrunderwerbsteuer
Bayern3,5 %
14.000 €
Baden-Württemberg5 %
20.000 €
Niedersachsen5 %
20.000 €
Rheinland-Pfalz5 %
20.000 €
Sachsen-Anhalt5 %
20.000 €
Thüringen5 %
20.000 €
Bremen5,5 %
22.000 €
Hamburg5,5 %
22.000 €
Sachsen5,5 %
22.000 €
Berlin6 %
24.000 €
Hessen6 %
24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6 %
24.000 €
Brandenburg6,5 %
26.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %
26.000 €
Saarland6,5 %
26.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %
26.000 €

So wird gerechnet

  1. Bemessungsgrundlage: Kaufpreis abzüglich gesondert ausgewiesener beweglicher Gegenstände (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG).
  2. Freigrenze: Übersteigt die Bemessungsgrundlage 2.500 € nicht, fällt keine Steuer an (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Darüber wird der volle Betrag besteuert.
  3. Steuersatz: der Satz des Bundeslandes, in dem das Grundstück liegt. Jeder Satz stammt aus dem Landesgesetz; Bayern wendet den bundesgesetzlichen Satz von 3,5 % an (§ 11 Abs. 1 GrEStG).
  4. Steuer = Bemessungsgrundlage × Steuersatz, auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 GrEStG).

Rechenbeispiel

Eine Eigentumswohnung in Nordrhein-Westfalen kostet 400.000 €, davon sind 10.000 € für die Einbauküche im Kaufvertrag ausgewiesen:

  • Bemessungsgrundlage: 400.000 − 10.000 = 390.000 €
  • Grunderwerbsteuer: 390.000 € × 6,5 % = 25.350 €
  • Derselbe Kauf in Bayern (3,5 %): 13.650 €

Notar- und Grundbuchkosten sowie eine eventuelle Maklerprovision kommen hinzu; sie sind nicht Teil dieses Rechners.

So berechnen und prüfen wir diesen Rechner →

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?

Das hängt vom Bundesland ab. Bayern erhebt 3,5 %, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen 5 %, Bremen, Hamburg und Sachsen 5,5 %, Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern 6 %, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein 6,5 %.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Gesetzlich schulden Käufer und Verkäufer die Steuer gemeinsam. In fast allen Kaufverträgen übernimmt aber der Käufer die Grunderwerbsteuer. Das Finanzamt schickt den Bescheid nach dem Notartermin; erst nach Zahlung erteilt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung ins Grundbuch.

Kann ich die Einbauküche abziehen?

Ja, bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche, Möbel oder ein Heizöl-Vorrat gehören nicht zum Grundstück. Werden sie im Kaufvertrag gesondert und mit einem angemessenen Wert ausgewiesen, unterliegt dieser Teil des Kaufpreises nicht der Grunderwerbsteuer. Überhöhte Werte erkennt das Finanzamt nicht an.

Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?

Unter anderem, wenn die Bemessungsgrundlage 2.500 € nicht übersteigt, beim Erwerb durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, durch Verwandte in gerader Linie (zum Beispiel Kinder oder Eltern) sowie bei Erbschaften und Schenkungen (§ 3 GrEStG). Diese Sonderfälle berechnet der Rechner nicht.

Welcher Steuersatz gilt, wenn sich der Satz ändert?

Maßgeblich ist der Tag, an dem der Erwerbsvorgang verwirklicht wird – in der Regel der Tag des notariellen Kaufvertrags. Ein höherer Satz, der danach in Kraft tritt, gilt für diesen Kauf nicht mehr.

Gilt der Rechner auch für Neubauten vom Bauträger?

Ja. Beim Kauf vom Bauträger gehören in der Regel auch die Baukosten zur Bemessungsgrundlage, wenn Grundstück und Haus zusammen gekauft werden. Geben Sie dann den Gesamtpreis ein.

Quellen

Zuletzt geprüft: 4. November 2026