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Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt für 2026. Die Lohnsteuer wird exakt nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums berechnet – inklusive Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und aller Sozialversicherungsbeiträge.

Zahl laut Lohnsteuerabzugsmerkmalen (z. B. 0,5 je Kind in Steuerklasse I oder IV, 1,0 in Steuerklasse III).

Für den Beitrag zur Pflegeversicherung (Abschlag ab dem 2. Kind).

Steht auf der Website Ihrer Krankenkasse. Voreingestellt ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026.

Ergebnis

Nettogehalt pro Monat

2.605,50 €

Von 4.000,00 € brutto bleiben 2.605,50 € netto; Steuern 524,50 €, Sozialabgaben 870,00 €.

Steuern
524,50 €
Sozialabgaben
870,00 €
Netto pro Jahr (× 12)
31.266,00 €

Abzüge im Detail

Lohnsteuer−524,50 €13,1 %
Solidaritätszuschlag−0,00 €0 %
Krankenversicherung (8,75 %)−350,00 €8,8 %
Pflegeversicherung (2,4 %)−96,00 €2,4 %
Rentenversicherung−372,00 €9,3 %
Arbeitslosenversicherung−52,00 €1,3 %
Nettogehalt pro Monat2.605,50 €65,1 %

So wird gerechnet

  1. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag: Das Monatsgehalt wird nach dem Programmablaufplan 2026 des BMF auf ein Jahr hochgerechnet. Davon werden Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale und – je nach Steuerklasse – Grund- und Kinderfreibeträge abgezogen. Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Einkommensteuertarif 2026 angewendet (Grundfreibetrag 12.348 €), anschließend wird wieder auf den Monat heruntergerechnet.
  2. Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Länder) der Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage. Diese berücksichtigt die Kinderfreibeträge.
  3. Krankenversicherung: (14,6 % + Zusatzbeitrag) ÷ 2 vom Gehalt, höchstens von 5.812,50 €.
  4. Pflegeversicherung: 1,8 % (Sachsen 2,3 %), +0,6 % für Kinderlose ab 23, −0,25 % je Kind ab dem 2. Kind unter 25; höchstens von 5.812,50 €.
  5. Renten- und Arbeitslosenversicherung: 9,3 % und 1,3 %, höchstens von 8.450 €.
  6. Netto = Brutto − Steuern − Sozialabgaben.

Rechenbeispiel

Bruttogehalt 4.000 € im Monat, Steuerklasse I, kinderlos, 30 Jahre, Nordrhein-Westfalen, Zusatzbeitrag 2,9 %:

  • Lohnsteuer: 524,50 €, Solidaritätszuschlag: 0 €
  • Krankenversicherung (8,75 %): 350,00 €; Pflegeversicherung (2,4 %): 96,00 €
  • Rentenversicherung: 372,00 €; Arbeitslosenversicherung: 52,00 €
  • Netto: 2.605,50 €; mit Kirchensteuer (9 % = 47,20 €) 2.558,30 €

Dasselbe Gehalt in Steuerklasse III mit 2 Kindern (2,0 Kinderfreibeträge): Lohnsteuer 210,00 €, Pflegeversicherung 1,55 % = 62,00 €, netto 2.954,00 €.

So berechnen und prüfen wir diesen Rechner →

Häufige Fragen

Wie genau ist der Rechner?

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage werden nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums berechnet – demselben Verfahren, das Lohnabrechnungsprogramme verwenden. Wir haben die Berechnung mit 36 Vergleichsfällen der amtlichen BMF-Schnittstelle geprüft; alle stimmen auf den Cent überein.

Welche Steuerklasse habe ich?

Ledige haben in der Regel Steuerklasse I, Alleinerziehende Steuerklasse II. Verheiratete wählen zwischen IV/IV oder III/V; Steuerklasse VI gilt für einen zweiten Job. Ihre Steuerklasse steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung.

Wie hoch sind die Sozialabgaben 2026?

Arbeitnehmer zahlen die Hälfte der Beiträge – 9,3 % Rentenversicherung, 1,3 % Arbeitslosenversicherung, 7,3 % Krankenversicherung plus den halben Zusatzbeitrag Ihrer Kasse sowie 1,8 % Pflegeversicherung (in Sachsen 2,3 %). Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % mehr Pflegeversicherung; ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Beitrag um 0,25 % je Kind.

Was sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?

Für Kranken- und Pflegeversicherung werden Beiträge höchstens von 5.812,50 € im Monat erhoben, für Renten- und Arbeitslosenversicherung höchstens von 8.450 €. Höhere Gehälter zahlen darüber keine weiteren Beiträge.

Wann fällt Solidaritätszuschlag an?

Seit 2021 zahlen die meisten Arbeitnehmer keinen Solidaritätszuschlag mehr. Er fällt erst bei einer jährlichen Lohnsteuer oberhalb einer Freigrenze an (2026 liegt sie bei 20.350 € Lohnsteuer im Jahr, in Steuerklasse III beim Doppelten) und steigt dann gleitend auf 5,5 %.

Was berücksichtigt der Rechner nicht?

Midijobs im Übergangsbereich bis 2.000 €, Minijobs, private Krankenversicherung, Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Freibeträge und geldwerte Vorteile wie einen Dienstwagen. Kappung und Mindestbetrag der Kirchensteuer sind ebenfalls nicht berücksichtigt.

Quellen

Zuletzt geprüft: 4. November 2026