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Finance Calculator
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Abgeltungsteuer-Rechner

Wie viel Steuer fällt auf Ihre Zinsen, Dividenden oder Fondserträge an? Der Rechner berücksichtigt den Sparer-Pauschbetrag, die Teilfreistellung für Fonds und die Kirchensteuer.

1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare – abzüglich dessen, was in diesem Jahr schon verbraucht ist.

Ergebnis

Ertrag nach Steuern

2.709,88 €

Von 3.000,00 € Erträgen zahlen Sie 290,12 € Steuern und behalten 2.709,88 €.

Steuern gesamt
290,12 €
Steuerbelastung
9,67 %
Steuerpflichtiger Betrag
1.100,00 €
Teilfreistellung900,00 €
Genutzter Pauschbetrag1.000,00 €
Kapitalertragsteuer−275,00 €
Solidaritätszuschlag−15,12 €

So wird gerechnet

  1. Teilfreistellung: Bei Fonds bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei (Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 % bzw. 80 %).
  2. Sparer-Pauschbetrag: Vom Rest wird der noch freie Pauschbetrag abgezogen.
  3. Abgeltungsteuer: 25 % des verbleibenden Betrags; mit Kirchensteuer: Betrag ÷ (4 + Kirchensteuersatz).
  4. Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Abgeltungsteuer. Kirchensteuer: 8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer.
  5. Ertrag nach Steuern = Erträge − alle Steuern. Beträge werden wie bei Banken auf volle Cent abgerundet.

Rechenbeispiel

3.000 € Erträge aus einem Aktien-ETF, voller Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €, keine Kirchensteuer:

  • Teilfreistellung 30 %: 900 € steuerfrei
  • Nach Pauschbetrag steuerpflichtig: 3.000 − 900 − 1.000 = 1.100 €
  • Abgeltungsteuer 275,00 €, Solidaritätszuschlag 15,12 €
  • Ertrag nach Steuern: 2.709,88 € (Steuerbelastung 9,67 %)

Wären es 3.000 € Zinsen statt ETF-Erträgen, wären 2.000 € steuerpflichtig: 500,00 € Abgeltungsteuer und 27,50 € Soli – es blieben 2.472,50 €.

So berechnen und prüfen wir diesen Rechner →

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % der Kapitalerträge nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer sind das insgesamt 26,375 %.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Kapitalerträge bis 1.000 € im Jahr (Ehepaare bei Zusammenveranlagung 2.000 €) bleiben steuerfrei. Damit die Bank keine Steuer einbehält, müssen Sie ihr einen Freistellungsauftrag erteilen; bei mehreren Banken können Sie den Betrag aufteilen.

Warum ist die Steuer bei Aktien-ETFs niedriger?

Für Investmentfonds gilt eine Teilfreistellung – bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60 % und bei Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80 %. Damit wird die Steuer ausgeglichen, die bereits auf Ebene des Fonds anfällt.

Wie wird die Kirchensteuer berechnet?

Die Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer) ist als Sonderausgabe abziehbar. Deshalb wird die Abgeltungsteuer nach der Formel Erträge ÷ (4 + Kirchensteuersatz) berechnet. Die Gesamtbelastung liegt dann bei etwa 27,8 % bzw. 28,0 %.

Was ist mit der Vorabpauschale?

Bei thesaurierenden Fonds wird jährlich eine Vorabpauschale besteuert. Diese können Sie als Ertrag eintragen – der Rechner wendet darauf ebenfalls Teilfreistellung und Pauschbetrag an. Die Höhe der Vorabpauschale selbst berechnet er nicht.

Kann ich die Abgeltungsteuer zurückholen?

Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt erstattet dann zu viel gezahlte Steuer.

Quellen

Zuletzt geprüft: 4. November 2026