Wie viel Steuer fällt auf Ihre Zinsen, Dividenden oder Fondserträge an? Der Rechner berücksichtigt den Sparer-Pauschbetrag, die Teilfreistellung für Fonds und die Kirchensteuer.
Ergebnis
Ertrag nach Steuern
2.709,88 €
Von 3.000,00 € Erträgen zahlen Sie 290,12 € Steuern und behalten 2.709,88 €.
Steuern gesamt
290,12 €
Steuerbelastung
9,67 %
Steuerpflichtiger Betrag
1.100,00 €
Teilfreistellung
900,00 €
Genutzter Pauschbetrag
1.000,00 €
Kapitalertragsteuer
−275,00 €
Solidaritätszuschlag
−15,12 €
So wird gerechnet
Teilfreistellung: Bei Fonds bleibt ein Teil der Erträge steuerfrei (Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 % bzw. 80 %).
Sparer-Pauschbetrag: Vom Rest wird der noch freie Pauschbetrag abgezogen.
Abgeltungsteuer: 25 % des verbleibenden Betrags; mit Kirchensteuer: Betrag ÷ (4 + Kirchensteuersatz).
Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Abgeltungsteuer. Kirchensteuer: 8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer.
Ertrag nach Steuern = Erträge − alle Steuern. Beträge werden wie bei Banken auf volle Cent abgerundet.
Rechenbeispiel
3.000 € Erträge aus einem Aktien-ETF, voller Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €, keine Kirchensteuer:
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % der Kapitalerträge nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer sind das insgesamt 26,375 %.
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?+
Kapitalerträge bis 1.000 € im Jahr (Ehepaare bei Zusammenveranlagung 2.000 €) bleiben steuerfrei. Damit die Bank keine Steuer einbehält, müssen Sie ihr einen Freistellungsauftrag erteilen; bei mehreren Banken können Sie den Betrag aufteilen.
Warum ist die Steuer bei Aktien-ETFs niedriger?+
Für Investmentfonds gilt eine Teilfreistellung – bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60 % und bei Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80 %. Damit wird die Steuer ausgeglichen, die bereits auf Ebene des Fonds anfällt.
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?+
Die Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer) ist als Sonderausgabe abziehbar. Deshalb wird die Abgeltungsteuer nach der Formel Erträge ÷ (4 + Kirchensteuersatz) berechnet. Die Gesamtbelastung liegt dann bei etwa 27,8 % bzw. 28,0 %.
Was ist mit der Vorabpauschale?+
Bei thesaurierenden Fonds wird jährlich eine Vorabpauschale besteuert. Diese können Sie als Ertrag eintragen – der Rechner wendet darauf ebenfalls Teilfreistellung und Pauschbetrag an. Die Höhe der Vorabpauschale selbst berechnet er nicht.
Kann ich die Abgeltungsteuer zurückholen?+
Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt erstattet dann zu viel gezahlte Steuer.
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