Zum Inhalt springen
Finance Calculator
Land & Sprache: DE · DE

Elterngeldrechner

Wie viel Elterngeld bekommen Sie? Der Rechner ermittelt Ihr Elterngeld-Netto genau nach den Regeln des Bundeselterngeldgesetzes und zeigt Basiselterngeld und ElterngeldPlus.

Laufendes Gehalt der 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat (bei Mutterschutz: davor), ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld. 0 eingeben, wenn Sie kein Einkommen hatten.

Ja, wenn im Haushalt ein weiteres Kind unter 3 Jahren lebt oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren.

Ergebnis

Basiselterngeld pro Monat

1.463,10 €

Sie erhalten voraussichtlich 1.463,10 € Basiselterngeld oder 731,55 € ElterngeldPlus im Monat (Elterngeld-Netto 2.250,92 €).

ElterngeldPlus pro Monat
731,55 €
Elterngeld-Netto
2.250,92 €
Ersatzrate
65 %
Abzug Arbeitnehmer-Pauschbetrag
102,50 €
Abzug Steuern
411,58 €
Abzug Sozialabgaben (pauschal)
735,00 €

Steuern nach dem Programmablaufplan 2026, wie es § 2e BEEG für dieses Geburtsjahr vorschreibt. Ohne Einkommen nach der Geburt. Unverbindliche Schätzung – über die Höhe entscheidet die Elterngeldstelle.

So wird gerechnet

  1. Abzug Arbeitnehmer-Pauschbetrag: ein Zwölftel von 1.230 €, also 102,50 € im Monat (§ 2c BEEG).
  2. Abzug Steuern: Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan des Jahres vor der Geburt, dazu 8 % Kirchensteuer, falls Sie kirchensteuerpflichtig sind (§ 2e BEEG).
  3. Abzug Sozialabgaben: pauschal 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % für die Rentenversicherung und 2 % für die Arbeitslosenversicherung – ohne Beitragsbemessungsgrenze (§ 2f BEEG).
  4. Ersatzrate: 67 %; liegt das Elterngeld-Netto über 1.200 €, sinkt sie für je volle 2 € um 0,1 Prozentpunkte bis auf 65 %; unter 1.000 € steigt sie entsprechend bis auf 100 % (§ 2 BEEG).
  5. Basiselterngeld = Elterngeld-Netto (höchstens 2.770 €) × Ersatzrate, mindestens 300 €, höchstens 1.800 €. Dazu kommen gegebenenfalls Geschwisterbonus (10 %, mindestens 75 €) und Mehrlingszuschlag (300 € je weiteres Kind).
  6. ElterngeldPlus = die Hälfte davon.

Rechenbeispiel

Geburt 2027, durchschnittlich 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert:

  • Pauschbetrag: 102,50 €
  • Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026: 411,58 €
  • Sozialabgaben 21 %: 735,00 €
  • Elterngeld-Netto: 3.500 − 102,50 − 411,58 − 735,00 = 2.250,92 €
  • Ersatzrate 65 % → Basiselterngeld 1.463,10 €, ElterngeldPlus 731,55 €

Wir haben unsere Berechnung mit dem Elterngeldrechner des Bundes abgeglichen. Wie und mit welchem Ergebnis, steht in unserem Artikel zur Methode.

So berechnen und prüfen wir diesen Rechner →

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld?

Basiselterngeld beträgt 65 bis 67 % des Elterngeld-Nettos vor der Geburt, höchstens 1.800 € und mindestens 300 € im Monat. Bei einem Elterngeld-Netto unter 1.000 € steigt der Prozentsatz bis auf 100 %. ElterngeldPlus ist halb so hoch, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt.

Was ist das Elterngeld-Netto?

Das Elterngeld-Netto ist nicht das Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Vom Brutto werden ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, die Lohnsteuer (mit Solidaritätszuschlag und pauschal 8 % Kirchensteuer) und pauschale Sozialabgaben von 21 % abgezogen. So rechnet die Elterngeldstelle für alle gleich.

Warum spielt das Geburtsjahr eine Rolle?

Die Steuern werden nach dem Lohnsteuer-Programm berechnet, das am 1. Januar des Jahres vor der Geburt galt. Für Geburten 2026 gilt also das Programm 2025, für Geburten 2027 das Programm 2026.

Welche Einkommensgrenze gilt?

Kein Elterngeld erhält, wer im letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 175.000 € hatte. Bei Paaren zählt die Summe beider Einkommen.

Kann ich die Steuerklasse vor der Geburt noch wechseln?

Maßgeblich ist die Steuerklasse, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums galt. Ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse wirkt sich deshalb nur aus, wenn er früh genug erfolgt – in der Regel mindestens sieben Monate vor dem Ende des Bemessungszeitraums.

Was rechnet der Rechner nicht?

Selbstständige, Minijobs und Gehälter im Übergangsbereich bis 2.000 €, Einkommen während des Elterngeldbezugs (Teilzeit), Mutterschaftsleistungen und die Aufteilung der Monate zwischen den Eltern. Dafür gibt es den Elterngeldrechner des Bundes im Familienportal.

Quellen

Zuletzt geprüft: 4. November 2026