So wird gerechnet
- Abzug Arbeitnehmer-Pauschbetrag: ein Zwölftel von 1.230 €, also 102,50 € im Monat (§ 2c BEEG).
- Abzug Steuern: Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan des Jahres vor der Geburt, dazu 8 % Kirchensteuer, falls Sie kirchensteuerpflichtig sind (§ 2e BEEG).
- Abzug Sozialabgaben: pauschal 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % für die Rentenversicherung und 2 % für die Arbeitslosenversicherung – ohne Beitragsbemessungsgrenze (§ 2f BEEG).
- Ersatzrate: 67 %; liegt das Elterngeld-Netto über 1.200 €, sinkt sie für je volle 2 € um 0,1 Prozentpunkte bis auf 65 %; unter 1.000 € steigt sie entsprechend bis auf 100 % (§ 2 BEEG).
- Basiselterngeld = Elterngeld-Netto (höchstens 2.770 €) × Ersatzrate, mindestens 300 €, höchstens 1.800 €. Dazu kommen gegebenenfalls Geschwisterbonus (10 %, mindestens 75 €) und Mehrlingszuschlag (300 € je weiteres Kind).
- ElterngeldPlus = die Hälfte davon.
Rechenbeispiel
Geburt 2027, durchschnittlich 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert:
- Pauschbetrag: 102,50 €
- Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026: 411,58 €
- Sozialabgaben 21 %: 735,00 €
- Elterngeld-Netto: 3.500 − 102,50 − 411,58 − 735,00 = 2.250,92 €
- Ersatzrate 65 % → Basiselterngeld 1.463,10 €, ElterngeldPlus 731,55 €
Wir haben unsere Berechnung mit dem Elterngeldrechner des Bundes abgeglichen. Wie und mit welchem Ergebnis, steht in unserem Artikel zur Methode.