So berechnen wir die Lohnsteuer – mit dem amtlichen Programmablaufplan
Veröffentlicht am 4. November 2026
Die Lohnsteuer in unserem Brutto-Netto-Rechner wird nicht nachgebaut, sondern mit dem Rechenweg berechnet, den das Bundesfinanzministerium für alle Lohnabrechnungsprogramme vorgibt. Hier zeigen wir, wie das funktioniert und wie wir es prüfen.
Der Programmablaufplan
Für jedes Jahr veröffentlicht das Bundesfinanzministerium einen Programmablaufplan (PAP) für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer. Alle Lohnabrechnungsprogramme in Deutschland müssen danach rechnen. Der PAP 2026 wurde mit BMF-Schreiben vom 12. November 2025 bekannt gemacht.
Das Ministerium stellt den PAP zusätzlich als XML-Pseudocode bereit – eine maschinenlesbare Fassung des Rechenwegs. Diese Datei enthält alle Parameter für 2026, unter anderem:
- Grundfreibetrag: 12.348 €
- Freigrenze für den Solidaritätszuschlag: 20.350 € Lohnsteuer im Jahr (in Steuerklasse III das Doppelte)
- Beitragsbemessungsgrenzen für die Vorsorgepauschale: 69.750 € (Kranken- und Pflegeversicherung) und 101.400 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung) im Jahr
Wie wir den PAP übernehmen
Wir schreiben den Rechenweg nicht von Hand nach. Ein kleines Programm übersetzt den XML-Pseudocode des BMF Zeile für Zeile in den Code unseres Rechners. Der PAP rechnet mit exakten Dezimalzahlen und schreibt für jeden Schritt vor, wie gerundet wird. Deshalb rechnen auch wir mit exakten Dezimalzahlen statt mit Gleitkommazahlen, wie sie Taschenrechner und Tabellenkalkulationen verwenden. So entstehen keine Rundungsabweichungen.
Wie wir prüfen
Das BMF bietet eine Prüfschnittstelle an, mit der Entwickler ihre eigene Berechnung kontrollieren können. Wir haben dort 36 Fälle abgefragt: alle sechs Steuerklassen, verschiedene Gehälter von 2.000 € bis 15.000 € im Monat, ein Jahresgehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, Kinderfreibeträge, Kirchensteuerpflicht, Sachsen und eine private Krankenversicherung. Alle 36 Ergebnisse stimmen auf den Cent mit unserem Rechner überein – Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage. Diese Fälle laufen bei jeder Aktualisierung der Website als automatischer Test mit.
Die Kirchensteuersätze je Bundesland haben wir dem Lohnsteuerrechner des BMF für 2026 entnommen: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Ländern.
Die Sozialabgaben
Die Sozialversicherungsbeiträge sind nicht Teil des PAP. Wir berechnen sie getrennt nach den gesetzlichen Beitragssätzen 2026:
| Versicherung | Arbeitnehmeranteil | Höchstens von (Monat) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9 %) | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (Sachsen 2,3 %), +0,6 % kinderlos ab 23, −0,25 % je Kind ab dem 2. | 5.812,50 € |
| Rentenversicherung | 9,3 % | 8.450 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 8.450 € |
Jeder Beitrag wird auf den Cent kaufmännisch gerundet.
Grenzen des Rechners
Nicht abgebildet sind Midijobs im Übergangsbereich bis 2.000 € (§ 20 SGB IV), Minijobs, private Krankenversicherung, Einmalzahlungen, Freibeträge und geldwerte Vorteile sowie Kappung und Mindestbetrag der Kirchensteuer. Für Gehälter bis 2.000 € zeigt der Rechner deshalb einen Hinweis statt eines Ergebnisses.
Quellen
- BMF – XML-Pseudocode des Programmablaufplans 2026
- BMF – Externe Programmierschnittstelle des Lohn- und Einkommensteuerrechners
- BMF – Lohnsteuerrechner 2026
- Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (BAnz AT 10.11.2025 B7)
- § 241 SGB V – Allgemeiner Beitragssatz
- § 341 SGB III – Beitragssatz Arbeitslosenversicherung
- § 55 SGB XI – Beitragssatz Pflegeversicherung
- § 20 SGB IV – Übergangsbereich